Ausbildung

Da die Aufgaben der Feuerwehr Andernach so breit gefächert sind, ist es notwendig, dass jeder Feuerwehrangehörige verschiedene Ausbildungstationen durchläuft. Diese sind aufgeteilt in Lehrgängen auf Kreisebene, Lehrgänge auf der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz sowie praktische Übungen und auch theoretische Unterweisungen und Schulungen in denen die Feuerwehrangehörigen ihre Kenntnisse erhalten bzw. verbessern können.

(Grundvoraussetzung für den Feuerwehrdienst ist das erreichen des 16. Lebensjahres, sowie eine amtsärztliche Untersuchung)

Damit wir als Feuerwehrfrauen- und männer stets auf die verschiedenen Situationen vorbereitet sind, durchläuft ein jeder von uns diverse Ausbildungen. Auf der nachfolgenden Seite erhalten sie eine kleine Übersicht der verschiedenen Kreislehrgänge.

Die erste Station jedes Feuerwehrangehörigen ist die Grundausbildung (Truppmann). Diese umfasst eine 70 stündige Ausbildung, bei dem der Lehrgangsteilnehmer die erforderlichen Grundkenntnisse, u.a. in den Bereichen Brandbekämpfung, Menschenrettung und technische Hilfe, vermittelt bekommt. Nach bestandenem Grundlehrgang werden in weiteren 80 Stunden, bei Einsätzen und Übungen, die neu erworbenen Kenntnisse vertieft.

Während der Truppmannausbildung wird in der Regel der Sprechfunklehrgang durchgeführt. In 16 Stunden Ausbildung werden die Technik und der Umgang mit den Sprechfunkgeräten erläutert. Anschließend wird eine Lernerfolgskontrolle, die den gesamten Ausbildungsinhalt zusammenfasst, durchgeführt.

Im Anschluss an die bestandene Truppmannausbildung, sowie dem bestandenem Sprechfunklehrgang können folgende Lehrgänge absolviert werden:

Im Atemschutzlehrgang werden den Teilnehmern in 25 Ausbildungsstunden die Kenntnisse in verschiedenen Einsatzszenarien mit benötigtem Atemschutz, sowie Aufbau und Funktionsweise des Atemschutzgerätes beigebracht. Sie werden in Theorie und Praxis auf die Bedeutung des Atemschutzes geschult. Voraussetzung für diesen Lehrgang ist die G26.3- Untersuchung eines Amtsarztes sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der Maschinistenlehrgang umfasst 35 Ausbildungsstunden ( Voraussetzung hierfür ist der entsprechende Führerschein ), in denen die Feuerwehrangehörigen den Umgang mit Pumpen und Aggregaten, sowie die Wartung und Pflege der Geräte und Fahrzeuge erklärt bekommen. Desweiteren wird auf die Normbeladung und Ausrüstungen der Fahrzeuge, Löschwasserentnahme, Grundlagen der Wasserförderung, Rechtsgrundlagen und den grundsätzlichen Aufgaben des Maschinisten geschult.

Beim Chemikalienschutzanzug (CSA) Träger- Lehrgang, dessen Ausbildung 20 Stunden umfasst, wird den Teilnehmern das korrekte an- und ablegen der Anzüge und das Arbeiten unter erschwerten Bedingungen des CSA vermittelt. Unter anderem sind Belastung, Gefährdung und Grenzen des CSA, Dekontamination, Einsatzgrundsätze und das Verhalten in Notsituationen Ausbildungsinhalte des überwiegend praktischen Lehrgangs.

Der letzte Lehrgang auf Kreisebene ist der Truppführerlehrgang, dieser umfasst mind. 35 Stunden, in denen den Feuerwehrangehörigen Kenntnisse zur taktisch richtigen Führung von kleinen Trupps vermittelt werden. Grundkenntnisse aus der Truppmannausbildung werden vertieft.